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	<title>Private Krankenkasse - News</title>
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		<title>Die zwei Systeme (GKV/PKV)</title>
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		<pubDate>Mon, 31 Aug 2009 16:55:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Mike Aepler</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Ich möchte kurz auf die Unterschiede der zwei Systeme eingehen. Bei dem System der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist es so, dass die Gesellschaft vorrangig mit dem Arzt zusammen arbeitet. Der Patient hat kaum Mitspracherecht in Sachen Medikation, Behandlungsart und Behandlungsdauer. Ich denke dies ist zurückzuführen auf das leider sehr beschränkte Budget welches der Arzt pro [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ich möchte kurz auf die Unterschiede der zwei Systeme eingehen. Bei dem System der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist es so, dass die Gesellschaft vorrangig mit dem Arzt zusammen arbeitet. Der Patient hat kaum Mitspracherecht in Sachen Medikation, Behandlungsart und Behandlungsdauer. Ich denke dies ist zurückzuführen auf das leider sehr beschränkte Budget welches der Arzt pro Patient von der Kasse im Quartal erhält. Bei der privaten Krankenversicherung (PKV) ist die Situation eine andere, hier sind der Patient und der Arzt sozusagen Vertragspartner. In diesem System kann der Patient direkt mit dem Arzt die Behandlungsart und –dauer sowie die Medikation vereinbaren, da der Arzt kein Budget beachten muss. Je nach Tarifwahl übernimmt die Gesellschaft bis zu 100% der Kosten. Man kann schon sehr deutlich erkennen, wie die Schere hier im Leistungsbereich auseinander geht. Jedoch liegen die Krankenversicherungsbeiträge der Mittelklassetarife der privaten Krankenversicherungen oftmals nahe bzw. unter denen der gesetzlichen Krankenversicherungen. Ein weiterer bedeutender Unterschied ist , dass die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung am Bruttolohn oder Einkommen berechnet werden. Gerade bei Selbständigen kann dies bei einer freiwilligen gesetzlichen Versicherung sehr unangenehm werden z.B. wenn ein selbständiger mehr verdient als Ihm als Berechnungsgrundlage auferlegt wurde, dann werden die Krankenversicherungsbeiträge an seinem tatsächlichem Einkommen bemessen und er muss diese nachzahlen. Bei der Privaten Krankenversicherung ist der Beitrag abhängig vom Alter, Geschlecht und dem Gesundheitszustand, jedoch können Sie soviel verdienen wie sie möchten, dass wird den Beitrag nicht beeinflussen.</p>
<p><strong>Fazit:</strong></p>
<p>Private Krankenversicherungen können  je nach Tarif ein weitaus umfassenderes Angebot liefern, als es die gesetzlichen Kassen überhaupt zulassen. Man muss natürlich schauen, inwieweit eine private Krankenversicherung lohnenswert ist oder ob man überhaupt die Zugangsvoraussetzungen für die private Krankenversicherung erfüllt oder ob man nicht doch lieber in der gesetzlichen Kasse bleibt und den Leistungsumfang mit Zusatzversicherungen aufstockt. Die Grundleistungen der Kassen werden ja leider immer mehr abgebaut, was mich persönlich nicht freut, da ich der Meinung bin, dass man ein Recht auf Gesundheit hat und der Umfang oder die Art und Weise der Behandlung nicht vom Geldbeutel abhängig gemacht werden sollte.</p>
<p><strong>So denken die Menschen….</strong></p>
<p>Ich habe kürzlich einen Artikel gelesen mit dem Anhang einer Studie. Dieser war zu entnehmen, dass nur jeder dritte gesetzlich Versicherte mit den Leistungen seiner Kasse zufrieden ist. Dagegen äußerten  sich die Privatpatienten über den Service sowie die guten Leistungen und den Beitragsgestaltungen positiv.</p>
<p>Besonders unzufrieden seien die gesetzlich Versicherten  wohl mit den Leistungen für Zahnbehandlung und Zahnersatz. Sehr interessant fand ich, dass sich 70% der gesetzlichen und 73% der privat versicherten eine Aufhebung der Zugangsvoraussetzungen wünschen.</p>
<p>Grundsätzlich würde ich mich dem absolut anschließen, allerdings weiß ich nicht inwieweit wir damit nur das Problem vom einen System ins andere verschieben. Denn Fakt ist, dass Krankenkassen von gesunden Menschen leben, nur diese bringen Gewinn. Ich denke bei einer Aufhebung der Zugangsvoraussetzungen würden alle gesunden Menschen sich privat versichern, und die kranken Menschen würden höchstwahrscheinlich in der gesetzlichen Krankenversicherung  bleiben  weil der Basistarif der privaten Krankenversicherung um einiges  teurer wäre als Ihre gleichwertige gesetzliche Krankenversicherung. Nun stellt sich folgendes Szenario dar, alle gesundheitlich labilen Menschen wären in der gesetzlichen Krankenversicherung und alle gesunden Menschen in der privaten Krankenversicherung. Es ist wäre eine Frage der Zeit, bis das System kollabieren würde.</p>
<p><strong>Die private Krankenvollversicherung</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Mit der privaten Krankheitsvollversicherung haben wir eine Alternative zur freiwilligen Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse. Jeder Versicherer am deutschen Markt bietet eine Vielzahl von Tarifvarianten an, aus denen wir wählen können und somit individuell den Umfang der Kostenerstattung für medizinische Leistungen zur Behandlung von Krankheiten, Unfällen und Entbindungen vereinbaren können. Die privaten Krankenversicherungen sind von gesetzlich verordneten Leistungskürzungen oder Zuzahlungserhöhungen nicht betroffen, allerdings möchte ich bemerken, dass es bei den privaten Krankenversicherungen zu Beitragsanpassungen kommen kann. Meiner Meinung ist das die Konsequenz aus schlecht aufgestellten und geplanten Tarifen. Desweiteren denke ich, dass auch bei geschlossenen Tarifen häufig Beitragsanpassungen stattfinden, weil bei diesen geschlossenen Tarifen niemand gesundes mehr aufgenommen werden kann. Im Endeffekt heißt das, dass alle Menschen die bis Dato in diesem Tarif versichert sind immer älter und labiler werden und somit kosten produzieren, diese müssen dann alle in diesem Tarif versicherten Personen aufbringen dies geschieht durch Beitragsanpassungen.</p>
<p>Sehr gut finde ich, dass die private Krankenversicherung grundsätzlich europaweit gilt und außerhalb Europas hat man mindestens bis zu einem Monat Versicherungsschutz. Aber bei längeren Aufenthalten kann die Geltungsdauer auch durch eine Vereinbarung mit der Versicherung verlängert werden.</p>
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		<title>Kündigungsmöglichkeiten Krankenversicherungen</title>
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		<pubDate>Fri, 07 Aug 2009 17:13:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Mike Aepler</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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Wie kann ich meine Krankenversicherung kündigen?
Gesetzlich Pflichtversicherte
Hallo, heute möchte ich euch wichtiges zum Thema Kündigung der gesetzlichen Krankenversicherung näher bringen. Grundsätzlich gilt für den gesetzlich Pflichtversicherten, dass er 18 Monate in der bisherigen gesetzlichen Krankenversicherungsgesellschaft versichert sein muss, um diese kündigen bzw. wechseln zu können. Die Mitgliedschaft kann mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsende gekündigt [...]]]></description>
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<p>Wie kann ich meine Krankenversicherung kündigen?</p>
<p>Gesetzlich Pflichtversicherte</p>
<p>Hallo, heute möchte ich euch wichtiges zum Thema Kündigung der gesetzlichen Krankenversicherung näher bringen. Grundsätzlich gilt für den gesetzlich Pflichtversicherten, dass er 18 Monate in der bisherigen gesetzlichen Krankenversicherungsgesellschaft versichert sein muss, um diese kündigen bzw. wechseln zu können. Die Mitgliedschaft kann mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Ein Sonderkündigungsrecht besteht nur bei Beitragssatzanhebung und bei Leistungskürzungen. Wichtig ist auch zu wissen, dass man nach dem Wechsel wieder 18 Monate an die neue Versicherungsgesellschaft gebunden ist, bevor man erneut ein Wechselrecht hat. Sofort kündigen kann der gesetzlich Versicherte allerdings wenn sich der Berufsstatus verändert. Eine Ausnahme bildet die Arbeitslosigkeit, hier bleibt man gesetzlich pflichtversichert, es sei denn man lässt nach 5 Jahren im privaten Versicherungsverhältnis gänzlich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien, dann bleibt man selbst im Falle späterer Arbeitslosigkeit privat versichert.</p>
<p> Beispiel zum Statuswechsel: Ein Arbeitnehmer macht sich selbständig, somit hat er die Möglichkeit seine Krankenversicherung  zu wechseln. Er kann sich nun zwischen der privaten Krankenversicherung und der freiwilligen gesetzlichen Versicherung entscheiden.</p>
<p>Oftmals ist festzustellen, dass eine private Krankenversicherung günstiger und leistungsstärker ist, als die freiwillige gesetzliche Versicherung.</p>
<p> </p>
<p>Freiwillig gesetzlich Versicherte</p>
<p>Freiwillig gesetzlich Versicherte haben ebenfalls das Recht, mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsende, bei ihrer Krankenkasse die Mitgliedschaft zu kündigen. Auch hier gilt das Sonderkündigungsrecht bei Beitragssatzanpassungen und Leistungskürzungen.</p>
<p>Wie auch der gesetzlich Pflichtversicherte, muss der freiwillig gesetzlich Versicherte mindetens 18 Monate bei einer Gesellschaft Mitglied sein, um in eine andere gesetzliche Kasse wechseln zu können. Entscheidet er sich jedoch für die private Krankenversicherung muss er keine 18 Monate in der gesetzlichen versichert  sein und kann mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsende kündigen. Jetzt nachdem die Beitragssätze alle gleich hoch sind, denke ich, dass man es hinnehmen kann 18 Monate bei einer Gesellschaft versichert zu bleiben. Trotz allem möchte ich es euch nahe legen auch die gesetzlichen Kassen zu vergleichen, da es auch hier Unterschiede im Leistungsspektrum gibt. In der Regel kann man bei den gestzlichen Kassen eine Art &#8220;Philosophie&#8221; erkennen, wobei unterschiedliche Schwerpunkte gelegt werden. Die eine Kasse hat Ihren Schwerpunkt im Bereich Naturheilverfahren, eine andere wiederrum im Bereich Zahnvorsorge. Natürlich sollte man aber immer Bedenken das die Schere in Sachen Art und Leistungen nicht weit auseinander geht aber kleine, eventuell entscheidene Unterschiede sind zu erkennen. Es lohnt also auch hier zu vergleichen um eine geeignete Kasse zu ermitteln.</p>
<p>Zum Thema &#8220;geeignete Kasse&#8221; demnächst mehr.</p>
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