Wie kann ich meine Krankenversicherung kündigen?

Gesetzlich Pflichtversicherte

Hallo, heute möchte ich euch wichtiges zum Thema Kündigung der gesetzlichen Krankenversicherung näher bringen. Grundsätzlich gilt für den gesetzlich Pflichtversicherten, dass er 18 Monate in der bisherigen gesetzlichen Krankenversicherungsgesellschaft versichert sein muss, um diese kündigen bzw. wechseln zu können. Die Mitgliedschaft kann mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Ein Sonderkündigungsrecht besteht nur bei Beitragssatzanhebung und bei Leistungskürzungen. Wichtig ist auch zu wissen, dass man nach dem Wechsel wieder 18 Monate an die neue Versicherungsgesellschaft gebunden ist, bevor man erneut ein Wechselrecht hat. Sofort kündigen kann der gesetzlich Versicherte allerdings wenn sich der Berufsstatus verändert. Eine Ausnahme bildet die Arbeitslosigkeit, hier bleibt man gesetzlich pflichtversichert, es sei denn man lässt nach 5 Jahren im privaten Versicherungsverhältnis gänzlich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien, dann bleibt man selbst im Falle späterer Arbeitslosigkeit privat versichert.

 Beispiel zum Statuswechsel: Ein Arbeitnehmer macht sich selbständig, somit hat er die Möglichkeit seine Krankenversicherung  zu wechseln. Er kann sich nun zwischen der privaten Krankenversicherung und der freiwilligen gesetzlichen Versicherung entscheiden.

Oftmals ist festzustellen, dass eine private Krankenversicherung günstiger und leistungsstärker ist, als die freiwillige gesetzliche Versicherung.

 

Freiwillig gesetzlich Versicherte

Freiwillig gesetzlich Versicherte haben ebenfalls das Recht, mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsende, bei ihrer Krankenkasse die Mitgliedschaft zu kündigen. Auch hier gilt das Sonderkündigungsrecht bei Beitragssatzanpassungen und Leistungskürzungen.

Wie auch der gesetzlich Pflichtversicherte, muss der freiwillig gesetzlich Versicherte mindetens 18 Monate bei einer Gesellschaft Mitglied sein, um in eine andere gesetzliche Kasse wechseln zu können. Entscheidet er sich jedoch für die private Krankenversicherung muss er keine 18 Monate in der gesetzlichen versichert  sein und kann mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsende kündigen. Jetzt nachdem die Beitragssätze alle gleich hoch sind, denke ich, dass man es hinnehmen kann 18 Monate bei einer Gesellschaft versichert zu bleiben. Trotz allem möchte ich es euch nahe legen auch die gesetzlichen Kassen zu vergleichen, da es auch hier Unterschiede im Leistungsspektrum gibt. In der Regel kann man bei den gestzlichen Kassen eine Art “Philosophie” erkennen, wobei unterschiedliche Schwerpunkte gelegt werden. Die eine Kasse hat Ihren Schwerpunkt im Bereich Naturheilverfahren, eine andere wiederrum im Bereich Zahnvorsorge. Natürlich sollte man aber immer Bedenken das die Schere in Sachen Art und Leistungen nicht weit auseinander geht aber kleine, eventuell entscheidene Unterschiede sind zu erkennen. Es lohnt also auch hier zu vergleichen um eine geeignete Kasse zu ermitteln.

Zum Thema “geeignete Kasse” demnächst mehr.